Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7718
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94 (https://dejure.org/1996,7718)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.09.1996 - 9 A 160/94 (https://dejure.org/1996,7718)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. September 1996 - 9 A 160/94 (https://dejure.org/1996,7718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung der Benutzungsgebühr; Schlachteinheiten pro Jahr; Schlachtstätte; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Änderung des Gebührentarifs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1991 - 9 A 765/88

    Rechtmäßigkeit von Abfallbeseitigungsgebührengegen im Falle ihrer Erhebung nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94
    vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 - 9 A 765/88 -, Urteilsabdruck S.17/18 m.w.N.

    vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1991, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94
    OVG NW, Teilurteil vom 15. Dezember 1994 -9 A 2251/93-, NVwZ 1995, 1238.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 32/93

    verkürzte Ladungsfrist - Gemeinderatsbeschluß, Verstoß gegen Geschäftsordnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94
    vgl. zum vergleichbaren Verstoß gegen die Geschäftsverordnung eines Rates OVG NW, Urteil vom 27. August 1996 - 15 A 32/93 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94
    vgl. BVerwG, Ureil vom 26. Januar 1995 -3 C 21.93-, RdL 1996, 191.
  • BGH, 15.12.1992 - X ZR 29/91

    Revisionsrechtliche Prüfung des Tierkörperbeseitigungsrechts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94
    Für die Anwendung eines Wirklichkeitsmaßstabes spricht auch nicht das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. Dezember 1992 - X ZR 29/91-, RdL 1993, 166.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von

    Dass der Schlachteinheitenmaßstab bei typisierender Betrachtung einen ausreichend sicheren Rückschluss auf die potentielle Entsorgungsmenge der Schlachtbetriebe zulässt, wird auch durch die frühere Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Zulässigkeit eines solchen Maßstabs selbst bei Abrechnung von "reinen" Benutzungsgebühren bestätigt (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.1996 - 9 A 160/94 - juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluss vom 26.09.1986 - 2 S 472/84 - juris Leitsatz; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.09.1997 - 11 K 3642/96 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 K 2811/94

    Schlachtung; Tierkörper; Abholung und Beseitigung; Gebühren; Bemessung;

    Gegen die Wahl eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabs, ist an sich nichts zu erinnern, weil die Gebührenbemessung nach Art und Umfang der Inanspruchnahme in jedem Einzelfall - und damit anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs - schwierig bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist (ebenso OVG Münster, Urt. v. 16.9.1996 - 9 A 160/94 -).

    Auf die dafür maßgeblichen Gründe ist das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem vom Antragsgegner vorgelegten Urteil vom 16. September 1996 (- 9 A 160/94 -), demzufolge die Gebührenerhebung anhand der Zahl der Schlachteinheiten pro Kalenderjahr und Schlachtstätte mit § 6 Abs. 1 Satz 3 des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes vereinbar ist, nicht eingegangen; der Antragsgegner kann sich daher auf diese Entscheidung nicht mit Erfolg berufen.

  • OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14

    Mengengebühr; Grundgebühr; degressive Staffelung; degressive Ausgestaltung;

    Auch bei der Tierkörperbeseitigungsgebühr geht das Gericht von der Zulässigkeit einer degressiven Gebührengestaltung aus, weil die Grundkosten bei einer gelegentlichen bzw. geringen Inanspruchnahme der Tierkörperbeseitigungsanstalt höher seien als bei einer häufigen bzw. ständigen Inanspruchnahme (OVG NRW, Urt. v. 16. September 1996 - 9 A 160/94 -, juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

    Das in der Berufungsinstanz geänderte Begehren der Kläger, statt des vorläufigen Gebührenbescheides nunmehr den endgültigen Gebührenbescheid des Beklagten vom 27. Februar 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. September 2009 anzufechten, ist nach § 91 Abs. 1 VwGO zulässig (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.09.1996 - 9 A 160/94 -), denn der Beklagte stimmt der Änderung der Klage zu.
  • VG Minden, 01.03.2000 - 9 K 1040/98

    Starkverschmutzer-Zuschlag

    z.B. OVG NRW, Urteil vom 16. September 1996 -9 A 160/94 -, S. 14 Urteilsabdruck.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht